Buchung und Bezahlung

1.1 Mit der Versendung des vom zukünftigen Mieter ausgefüllten Buchungsformulars, erklärt dieser, unsere Miet- und Zahlungsbedingungen sowie die Bestimmungen der allgemeinen Informationen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Auβerdem erklärt er sich mit diesen Bedingungen und Bestimmungen einverstanden.

1.2 Wir können leider nicht garantieren, dass die Verfügbarkeit des Angebots auf der Website 100-prozentig up to date ist. Deshalb wird einer der ABF-Mitarbeiter (ABF=Agence Belle France) den zukünftigen Mieter ein Email schicken oder anrufen, nachdem dieser ein Onlinebuchungsformular geschickt hat, um dem zukünftigen Mieter die Verfügbarkeit der gewählten Ferienwohnung zu bestätigen. Aufgrund dieser Bestätigung durch ABF kommt ein verbindlicher Mietvertrag zwischen dem Eigentümer/ Vermieter und dem zukünftigen Mieter zustande. Auf diesem Vertrag sind diese Miet- und Zahlungsbedingungen anwendbar.

1.3 Nach der im vorstehenden Absatz genannten Bestätigung schickt ABF dem Mieter eine schriftliche Bestätigung pro Email mit einem Bezahlungsschema. Innerhalb von 7 Tagen nach Datum dieser schriftlichen Bestätigung ist die Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Mietbetrags, die Buchungskosten in Höhe von € 45,00, sowie die eventuelle Prämie einer Rücktrittskostenversicherung auf das Bankkonto von ABF zu überweisen. Die Zahlung gescheht normalerweise über ein Überweisung auf das Bankkonto von ABF. Wenn der Mieter die Zahlung mit eine Kredietkarte bezahlen will, werden 3,5% Provision berechnet über den fälligen Betrag.

1.4 Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig erfolgt sind, ist ABF berechtigt, den Vertrag namens des Eigentümers/Vermieters aufzulösen und/oder den fälligen Betrag zuzüglich der Provision der Kreditkartengesellschaft (5,5%) von der Kreditkarte mit der vom Mieter angegebenen Nummer abbuchen zu lassen.

1.5 Die Überweisung des Restbetrags auf das Bankkonto von ABF hat 8 Wochen vor Anfang der Mietzeit oder früher zu erfolgen. Die Prämie für eventuelle zusätzliche Versicherungen ist zur gleichen Zeit wie der Rest der Miete auf das Bankkonto von ABF zu überweisen. Im Falle einer nicht rechtzeitigen und/oder nicht vollständigen Zahlung sind die Bestimmungen in Artikel 1.4 dieser Bedingungen ebenfalls anwendbar. Bei Buchung innerhalb von 8 Wochen vor Anfang der Mietzeit ist der gesamte Mietbetrag, einschlieβlich der übrigen Kosten, auf einmal telefonisch auf das Bankkonto von ABF zu überweisen.

1.6 Änderungen im Mietvertrag durch den Mieter
Bis zu 4 Wochen vor dem 1. Tag der gebuchten Wohnung kann der Mieter eine Änderungsanfrage stellen. Diese Änderungsanfrage muss schriftlich eingereicht werden. Agence Belle France wird den Mieter in dieser Angelegenheit so schnell wie möglich informieren und die Änderung, so weit wie möglich, durchführen. Die Änderung wird mündlich oder schriftlich bestätigt. Agence Belle France wird für jede Änderung in einem bereits abgeschlossenem Mietvertrag einen Betrag von Euro 35,00 Bearbeitungskosten in Rechnung stellen. Änderungen, die leider nicht zu realisieren sind, werden mit der entsprechenden Begründung dem Mieter mitgeteilt. Der ursprüngliche Mietvertag bleibt bestehen oder der Mieter hat das Recht den Mietvertrag zu lösen. In diesem Fall gilt Artikel 5.1. Sollte Agence Belle France keine Reaktion des Mieters bezüglich der Ablehung der Änderung erhalten, ist automatisch der bestehende Mietvertag gültig.
Ab 4 Wochen vor dem 1. Tag der gebuchten Wohnung können wir leider keine Änderungen mehr akzeptieren und durchführen.

Ihre Aufenthaltsadresse, Schlüsseladresse, Eintrittskarte und Streckenbeschreibung

2.1 Nachdem ABF den ganzen Mietbetrag, die eventuell fällige Kaution und andere vom Mieter zu zahlende Beträge erhalten hat, schickt ABF dem Mieter spätestens 2 Wochen vor Abreise die Adresse des gemieteten Hauses, die Schlüsseladresse, die Routebeschreibung und einen Voucher „Carte d’ Entrée“ (Eintrittskarte). Die Carte d’ Entrée hat der Mieter dem Eigentümer/Vermieter oder dem Schlüsselhalter am Anreisetag zu zeigen.

Ihre Ankunfts- und Abfahrtzeiten

3.1 Außer der Eigentümer/Vermieter hantiert andere Zeiten, steht die gemietete Wohnung ab 16.00 Uhr am Tag, an dem die Mietperiode anfängt, zur Verfügung. Das Haus ist am letzten Tag der Mietzeit vor 10.00 Uhr zu verlassen. Der Samstag ist der Anreise- und Abreisetag, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Vom Hauseigentümer erstellte Regeln

4.1 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass er die Wohnung in einem sauberen und unbeschädigten Zustand verlässt, und die vereinbarten Mietbedingungen, die vom Eigentümer/ Vermieter erstellten Regeln und die Bestimmungen in der ‚ergänzenden, sich auf die Häuser beziehenden Erläuterung’ (Submenü des Hauptmenüs ‘allgemeine Informationen’) einzuhalten hat. Der Eigentümer/ Vermieter verlangt, wenn dies nicht schon über ABF erfolgt ist, u.a. im Zusammenhang mit dem Vorstehenden, eine Kaution, die nach Wahl des Mieters entweder in bar oder mittels des Aushändigens eines in Frankreich gültigen, gedeckten Schecks oder mittels einer (vorläufigen) Überweisung bezahlt werden kann.

4.2 Wenn der Mieter die Regeln nicht einhält, kann der Eigentümer/ Vermieter ihn verpflichten, das gemietete Haus zu verlassen, wobei der Mieter kein Recht auf Rückzahlung der bezahlten Miete und/ oder auf Schadenersatz hat. Daneben ist der Eigentümer/ Vermieter in einem solchen Fall berechtigt, die Kaution im Zusammenhang mit Ersatz des von ihm erlittenen Schadens zu behalten.

4.3 Wenn der Mieter dafür gesorgt hat, dass er die Wohnung sauber und unbeschädigt zurückgelassen hat, und der Mieter all seine Verpflichtungen erfüllt hat, wird die Kaution, falls nicht anders vereinbart, spätestens vier Wochen nach Ablauf der Mietperiode auf eine vom Mieter zu bestimmende, gängige Weise rückerstattet. Eventuelle Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

4.4 Die gemietete Wohnung darf nicht von einer höheren Anzahl Personen als vereinbart benutzt werden. Auf dem gemieteten Gelände darf nicht gezeltet werden. Wenn den in den vorigen Sätzen genannten Bestimmungen zuwider gehandelt wird (sogar, wenn dies nur vorübergehend der Fall ist), ist der Eigentümer/ Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Mieter kann in diesem Fall keine Rückzahlung der bezahlten Miete und/ oder Schadensersatz beanspruchen. Daneben verwirkt der Mieter in diesem Fall die Kaution. Diese Kaution wird dem Eigentümer/Vermieter zur Deckung des von ihm erlittenen Schadens oder eventuellen Mieteausfalls zugestanden, weil die Wohnung von einer Anzahl Personen bewohnt wird, die gröβer als die bestätigte Anzahl ist. Der Mieter hat die Agentur „Agence Belle France“ vor allen übrigen, vom Eigentümer/ Vermieter in diesem Zusammenhang erhobenen Forderungen zu schützen.

4.5 Der Mieter verpflichtet sich, mit der Wohnung und dem Inventar äuβerst sorgfältig umzugehen. Im Zusammenhang mit vom Mieter verursachten Schaden am Inventar oder an der Wohnung entstandene Kosten sind dem Eigentümer/Vermieter bis zum Ende der Mietzeit zu ersetzen.

4.6 Die Mieter dürfen keine Lärmbelästigung verursachen, die die Umgebung stört. Sie haben die Ruhe der Umgebung jederzeit zu respektieren. Auf jeden Fall ist zwischen 21.00 und 08.00 Uhr die Nachtruhe der Umwohner zu berücksichtigen. Der Eigentümer/ Vermieter der Wohnung kann in diesem Zusammenhang zusätzliche Anweisungen geben, die der Mieter zu befolgen hat.

Annullierungen

5.1 Wenn es sich um einen gleichwertigen Mieter handelt (was ABF zu beurteilen hat), ist es dem Mieter erlaubt, bis 8 Wochen vor Anfang der Mietzeit einem anderen seine Rechte und Verpflichtungen als Mieter zu übertragen. Er hat dies ABF so schnell wie möglich schriftlich mitzuteilen, und hat in einem solchen Fall extra Buchungskosten in Höhe von € 50,00 zu zahlen. Wenn der Mieter keinen gleichwertigen anderen Mieter finden kann, hat der Mieter im Falle einer Annullierung bis acht Wochen vor Anfang der Mietzeit 50% des Mietvertrags + Nebenkosten zu bezahlen bzw. zu ersetzen. Im Falle von Annullierung ab acht Wochen vor Anfang der Mietzeit, hat der Mieter den ganzen ihm in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen.

5.2 Buchungskosten und Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet.

Haftung

6.1 ABF ist in keinster Weise für Schäden und Unannehmlichkeiten, egal in welcher Form und durch welche Ursachen sie auch für den Mieter und andere, die sich im und um das Gemietete befinden entstanden sind, haftbar und verantwortlich zu machen. Wenn es sich um einen solchen Schaden oder solche Unannehmlichkeiten handelt, ist der Mieter verpflichtet, ABF sofort davon in Kenntnis zu setzen, so dass ABF Versuche machen kann, den Schaden oder die Unannehmlichkeiten einzuschränken oder zu beheben. Der Mieter verpflichtet sich, an der Beseitigung einer eventuellen Klage mitzuwirken, einschließlich das Vorstrecken von Beträgen bezüglich das Beseitigen der Klage(n). Vorzeitige Abreise, ohne Zustimmung von ABF, gibt dem Mieter kein Recht auf Zurückzahlung von ihm bezahlter Beträge.

6.2 Kinder und/ oder Erwachsene ohne Schwimmabzeichen dürfen nur mit Schwimmweste und unter Beaufsichtigung von Erwachsenen das Schwimmbad betreten. Im Falle von Unfällen können ABF und der Eigentümer/ Vermieter niemals haftbar gemacht werden. Ebenso wenig tragen ABF und der Eigentümer/Vermieter die Haftung im Zusammenhang mit anderen Unfällen in oder in der Nähe des Hauses.

6.3 Wenn ABF und/ oder der Eigentümer/ Vermieter wegen Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, beschränkte behördliche Maβnahmen oder anderer auβergewöhnlicher Umständen eine Verpflichtung (teilweise) nicht bzw. nicht rechtzeitig erfüllen kann bzw. können, kann der Mietvertrag von ihm bzw. ihnen aufgelöst werden, ohne dass der Mieter berechtigt ist, Schadensersatz zu fordern.

6.4 Wenn dem Mieter der Mietgegenstand aus anderen als den im vorigen Absatz genannten Gründen nicht
zur Verfügung gestellt werden kann, wird dem Mieter ein anderes Haus angeboten. Der Mieter verpflichtet sich, dieses Angebot im Voraus anzunehmen, wobei ausdrücklich schriftlich festzulegen ist, dass es sich um ein vergleichbares Haus handeln wird. Falls sich herausstellt, dass dies nicht möglich ist, wird ABF dem Mieter die schon bezahlte Miete zurückzahlen, ohne dass der Mieter berechtigt ist, Schadensersatz zu fordern.

6.5 Die Abstände und Abmessungen, die auf dieser Website vermeldet stehen, sind annähernd festgestellt. Diese können (einigermaßen) von der Realität abweichen. Im Fall von abweichenden Abmessungen oder Abständen können ABF und der Eigentümer/Vermieter niemals haftbar gemacht werden.

6.6 ABF kann keinerlei Verantwortung für Überlast, die durch Bauaktivitäten in der direkten Umgebung des Hauses verursacht werden übernehmen.

Klagen

7.1 Klagen während des Aufenthalts sind beim Eigentümer/ Vermieter einzureichen und werden im Prinzip von dem Eigentümer/ Vermieter oder von der vom Eigentümer/Vermieter anzuweisenden Person, die den Schlüssel im Besitz hat, erledigt. Wenn unverhofft die Ursache für die Klage nicht an Ort und Stelle beseitigt werden kann, ist der Mieter verpflichtet, ABF sofort davon in Kenntnis zu setzen, so dass ABF Versuche machen kann, der Klage abzuhelfen.

7.2 Aufgrund vorzeitiger Abreise, ohne dass es ABF ermöglicht wurde, der Klage abzuhelfen oder ohne Zustimmung von ABF hat der Mieter kein Recht auf Zurückzahlung von ihm bezahlter Beträge.

7.3 Schadensersatzforderungen, einschlieβlich derjenigen, die sich auf entbehrte Ferienfreude beziehen, können niemals den Mietbetrag überschreiten. Klagen und Schadensersatzforderungen, die ABF nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abreise aus dem Ferienaufenthalt erreicht haben, können nicht mehr behandelt werden. Ansprüche von Mietern, egal aus welchem Grunde, werden ungültig, wenn die im vorigen Satz genannte zweiwöchige Frist verstrichen ist.

Auβergerichtliche Kosten und eventuelle Meinungsverschiedenheiten

8.1 Wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungsfristen nicht oder nicht vollständig berücksichtigt, und ABF gezwungen ist, die Forderung aus der Hand zu geben, hat der Mieter die auβergerichtlichen Kosten in Höhe von 15% des fälligen Betrags, jedoch mindestens einen Betrag von € 100,00 zu zahlen.

8.2 Auf die Verträge mit beziehungsweise dem Eigentümer/Vermieter und ABF ist das niederländische Recht anwendbar. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung unserer Mietbedingungen oder über die Qualität der von Ihnen gemieteten Wohnung werden vorzugsweise nach Beratung miteinander beigelegt. Wenn darauf ein Verfahren eröffnet wird, ist nur das Gericht in Breda (Niederlande) unter Ausschluss jedes anderen Gerichts zuständig, Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen.